Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung, erstelle ich
Verkehrswertgutachten ( i.S.d § 194 Baugesetzbuch) für Ein-/u.Zweifamilienhäuser,
Eigentumswohnungen sowie von unbebauten Grundstücken.
Als unabhängiger Sachverständiger habe auch ich mich zur Objektivität, Neutralität und zur
Weisungsfreiheit verpflichtet.

Bodo R. Hänsch Dipl.-Verwaltungswirt (FH) |
Standardobjekte
Die Zuweisung für Standardobjekte schließt eben aus, Gewerbeobjekte wie Handwerksbetriebe,
Gaststätten, Krankenhäuser, Molkereien und mehr zu bewerten.
Um die besondere Sachkunde zu halten und ständig auf dem neuesten Stand der Wertermittlungsgrundlagen
zu bleiben ist es unabdingbar, eine ständige Weiterbildung einzuhalten.
Soweit jetzt Interesse besteht, mir das Vertrauen für die Erstellung eines Gutachtens entgegenzubringen, würde ich mich freuen, mich auch bei Ihnen persönlich vorzustellen zu dürfen.
- Bodo R. Hänsch